Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

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Schellaberger
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Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von Schellaberger »

Hallo,

was mich mal interessieren würde was botanische Gärten mit den überschüssigen Pflanzen machen? Die werden die ja wohl nicht wegwerfen. Der bot. Garten Ulm verkauft z.T. Pflanzen bei dem jährlichen Sommerfest. Was ist aber mit dem Rest?

Gruß
Viktor
amonz
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Re: Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von amonz »

was zu groß oder zu viel wird wird ausgeputzt, die besten Stücke neu aufgebunden oder getopft und der Rest wird weggeschmissen, so hart das klingt.

Bei besonderen Pflanzen mag es vlt ausnahmen geben.
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Schellaberger
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Re: Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von Schellaberger »

Hallo,

nun, einige verkaufen auch bzw. geben Pflanzen ab gegen eine kleine Spende. Welche schmeißen denn ihre Pflanzen weg?

Gruß
Viktor
Harro
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Re: Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von Harro »

Cephalotus follicularis "Piepenbrings Unzerstörbar" versuchte ich durch den Palmengarten zu bekommen. Klaus Piepenbring ist den älteren Mitgliedern bestimmt gut bekannt. Er betreute die Tillandsien im Bot. Garten Heidelberg. Später war er der Karnivorenabteilung in Frankfurt. Ich rief dort an und es hat mich fast vom Hocker gehauen, als mir von einem Mitarbeiter der die Karnivoren betreut gesagt bekam, dass eine Konferenz der Bot. Gärten stattfand. Dort wurde quasi beschlossen nicht mehr mit Liebhabern zusammen zu arbeiten. Man dürfe keine Pflanzen mehr von denen entgegen nehmen noch welche abgeben.
Ein Pflanzenfreund aus London, der gelegentlich in Kew Garden arbeitet erfuhr dies auch. Diesen hatte ich gebeten mir von dort einen Ceph. follicularis zu besorgen. Angeblich werden dort die Urenkel dieser Pflanze immer noch gehalten, nach dieser die Pflanze mal vor x Jahren bestimmt wurde. Wenn ich nur daran denke welche Raritäten ich kostenlos von meinen Reisen vielen Bot. Gärten gegeben habe, bin ich maßlos enttäuscht und bereue es im Nachhinein.
Harro
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Schellaberger
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Re: Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von Schellaberger »

Hallo Harro,

da kann man leider nichts machen. Deine Cephi hättest Du bei den GfPlern auch bekommen. Warscheinlich sind die in Frankfurt mit deren Sammlung jetzt komplett und wollen die Kontakte zu Sammlern beenden. Wurde kein Grund angegeben?

Gruß
Viktor
Harro
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Re: Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von Harro »

Hallo Victor,
habe sie nach langer Sucheerei auch bekommen. Irgendwann werden die Bot. Gärten mal von ihrem hohen Ross kommen. Jedenfalls dann, wenn ihnen die Pflanzen ausgehen. Ich denke speziell Tillandsien haben sie von den Liebhabern viele Arten bekommen.
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Denis Gödecke
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Re: Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von Denis Gödecke »

Liebe Bromelienfreunde,
dazu wollte ich schon mal antworten, weil ich kein Mitarbeiter in einem bot. Garten bin. Diese sind hier in einer Zwickmühle:
Die Sachlage ist leider nicht so einfach, wie auf den ersten Blick aussieht. Das hat einen internationalen, eigentlich guten Anlass zum Schutz der Rechte der Herkunftsländer der Pflanzen. Mit dem Inkrafttreten der Biodiversitäts-Konvention (Convention on Biological Diversity kurz: CBD; auf der Konferenz in Rio 1992) werden Pflanzen und Tiere nicht mehr als internationales Gemeingut betrachtet, sondern als Eigentum der Herkunftsländer.

„Diese können über den Zugang zu ihren „genetischen Ressourcen" bestimmen. Außerdem fordert die CBD die gerechte Aufteilung der Gewinne aus der Nutzung dieser Güter, seien es finanzielle oder auch nur ideelle. Durch die Realisierung dieser durchaus berechtigten Forderung stehen ex-situ-Sammlungen auf einmal im Mittelpunkt des politischen Interesses. Dies gilt besonders für Botanische Gärten, die ja zu einem großen Teil Pflanzen aus anderen Ländern kultivieren“ (Samentausch von Botanischen Gärten in Deutschland, Österreich, der deutschsprachigen Schweiz und Luxemburg in Gärtnerisch botanischer Brief, Nr. 149, 2002/4.

Infolge dessen mussten die Botanischen Gärten und Sammlungen für neue Accessionen nach 1992 eine Handlungsmöglichkeit erarbeiten, um auch zukünftig ihren Aufgaben gegenüber der Öffentlichkeit und Forschung nachkommen zu können. Hierzu hat der Verband der Botanischen Gärten einen Verhaltenscodex aufgestellt, der die Transparenz im Umgang mit Pflanzenmaterial sichert. Jede lebende Acession nach 1992 muss demnach einen sogenannten IPEN – Code erhalten, der u.a. auch eine rechtssichere Herkunft darstellen soll.

Internationales Netzwerk für Botanische Gärten zur Regelung des Pflanzenaustausches für nichtkommerzielle Zwecke in Übereinstimmung mit der Biodiversitäts-Konvention von Rio (CBD)
http://www.verband-botanischer-gaerten. ... s/ipen.pdf

Nachteilig ist, dass die Botanischen Gärten kein derartiges Pflanzenmaterial an Dritte weitergeben dürfen – eigentlich nur an andere Botanische Gärten. Die jeweilige Verwaltung der botanischen Gärten ist diesbezüglich informiert und individuell eingestellt. Daher wird häufig einfachste Weg zur Sicherheit gewählt, welcher in der Anweisung an die Mitarbeiter lautet: Es wird nichts herausausgeben und nichts angenommen. So wird verwaltungsrechtlich kein Fehler gemacht. Hinsichtlich der Aufgabe zur Erhaltung der Arten ist dies natürlich nicht förderlich. In aller Regel kommen seltene oder noch nicht beschriebene Accessionen nicht mehr in den Bestand. Hingegen werden sich vermehrende Pflanzen (weil die bei guter Pflege nun mal wachsen) nicht mehr auf der möglichen Anzahl von Erhaltungskulturen (sprich auch Sammler und andere nichtkommerzielle Einrichtungen) gesichert. Bei Überbeständen ist gegebenfalls Platz zu machen. Nicht jeder botanische Garten sammelt alle Pflanzen und so muss sich an dieser Stelle jeder denken, wo die Pflanzen dann hinkommen. Es ist natürlich eine große Ungerechtigkeit, weil in früheren Jahren auch private Sammler am Aufbau der Sammlungen in botanischen Gärten beteiligt waren. Die wenigsten Einrichtungen mit universitärem Anschluss konnten Mitarbeiter zum Sammeln losschicken.

So ist es nun leider heute: Der Strich durch die Aufsammlungen geht ab 1992 und trennt öffentlich-rechtliche und private Bestände. Wenn botanische Gärten manchmal was verkaufen, dann sind das nur Zimmerpflanzen – garantiert ohne IPEN. Vielleicht findet der eine oder andere Sammler mal was auf dem Kompost – das ist aber die Ausnahme.

Ich kann Harro gut verstehen. Er hat so viel geliefert und steht auf vielen Etiketten und Quellenangaben.
In einem solchen Fall sollte man vielleicht den entsprechenden Gärtner ansprechen. Vielleicht hat der zu Hause privat ja eine ähnliche Pflanze …

Mit besten Grüssen, Denis
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Denis Gödecke
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Re: Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von Denis Gödecke »

Ach Harro, inzwischen warst du scheller ...
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Schellaberger
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Re: Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von Schellaberger »

Hallo Denis,

soweit ich das lese ist die Teilnahme an dieser Vereinbarung freiwillig. Ich kann nur nicht den Absatz finden indem der Erhalt und/oder die Weitergabe an Dritte verboten wäre.
Wäre den eine Pflanze, die in Deutschland gezogen wurde, nicht auch das Herkunftsland Deutschland anzugeben?

Gruß
Viktor
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Morsalmarark
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Re: Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von Morsalmarark »

Schellaberger hat geschrieben: Montag, 7 Mai 2018, 19:54
Wäre den eine Pflanze, die in Deutschland gezogen wurde, nicht auch das Herkunftsland Deutschland anzugeben?
rein nach der Logik nach schon, hätte ich gesagt. Aber wenn du dann eine Brasilianische Guave in einem botanischen Garten züchtest, die aber trotzdem ihren Ursprung in Brasilien hat, aber sagst sie wäre aus Deutschland ist das irgendwie auch widersprüchlich.
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Schellaberger
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Re: Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von Schellaberger »

Hallo,

hmmmm wie ist das dann bei Hybriden?

Gruß
Viktor
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Denis Gödecke
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Re: Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von Denis Gödecke »

Schellaberger hat geschrieben: Montag, 7 Mai 2018, 19:54 Hallo Denis,

soweit ich das lese ist die Teilnahme an dieser Vereinbarung freiwillig. Ich kann nur nicht den Absatz finden indem der Erhalt und/oder die Weitergabe an Dritte verboten wäre.
Wäre den eine Pflanze, die in Deutschland gezogen wurde, nicht auch das Herkunftsland Deutschland anzugeben?

Gruß
Viktor
Teil 1: Indirekte Rechtsfolge aus dem Verhaltenscodex - auch wenn es kein Rechtswerk ist, sondern eben ein Codex

Teil 2: Es geht um die Herkunft des Klons, insbesondere z.B. bei endemischen Arten gibt es nur ein echte Herkunft. Schwieriger ist das bei Arten, die in mehreren Ländern vorkommen, aber das jetzt auszudiskutieren geht zu weit.
Also wenn die Pflanze in Deutschland aus einer Naturentnahme nachgezogen wurde, gilt es für die und deren Nachkommen, solange ein Schild dran ist, dass die Herkunft belegt ...
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Denis Gödecke
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Re: Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von Denis Gödecke »

Schellaberger hat geschrieben: Montag, 28 Mai 2018, 20:28 Hallo,

hmmmm wie ist das dann bei Hybriden?

Gruß
Viktor
Das gilt auch für Naturhybriden - also wenn die vor Ort und auf natürliche Weise in den Herkunftsländern entstanden sind. Das gilt nicht für Kulturhybriden - also alles was unter züchterischer Bearbeitung entstanden ist. Schwierig wirds, wenn aus Naturklonen gezüchtet wurde ... :scratch
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Schellaberger
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Re: Was machen bot. Gärten mit überschüssigen Pflanzen?

Beitrag von Schellaberger »

Hallo Denis,

vielen Dank für die Info. Ein eigenartiger Codex. Wenn ich nach Mexico reisen würde und würde dort bei einem Händler eine Tillandsie kaufen dann wäre ich .... der MIeter der Pflanze? Die Pflanze würde ja der Staat Mexico gehören. Was wäre ich denn dann als Käufer?

Gruß
Viktor
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