Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

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CK
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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag von CK »

Servus,

im Kakteenforum der DKG ist gerade in Thema aufgetaucht, dass (leider) für alle Pflanzenliebhaber wichtig ist: Der Pflanzenpass. Um es kurz zusammenzufassen:

Seit dem 14.12.2019 schreibt der Gesetzgeber vor, dass jedes Verbringen von Pflanzen innerhalb der EU und der Schweiz von einem Pflanzenpass begleitet werden muss (wobei "Verbringen" jeglichen Transfer einer Pflanze meint, egal ob durch einen Verkauf, eine Schenkung oder einen Tausch begründet). Ausgenommen hiervon ist lediglich direktes, persönliches Verbringen an einen Endkunden (also die persönliche Übergabe einer Pflanze von Hand zu Hand, z. B. in Geschäften des Einzelhandels, Gärtnereien oder auf Märkten). Zudem muss der Pflanzenpass vom Empfänger der Pflanze 3 Jahre aufbewahrt werden.

Ersten Aussagen zufolge gilt die Pflicht auch für Privatpersonen, die über das Internet (z. B. Ebay, aber auch in Pflanzenforen) Pflanzen anbieten, wenn keine persönliche Abholung der Pflanze vor Ort erfolgt. Demnach müsste sich auch jede Privatperson, die Pflanzen zum Versand anbietet, bei den Behörden registrieren und dann einen entsprechenden Pflanzenpass ausstellen. Allerdings soll die Frage, ob dies auch von Privatpersonen verlangt wird, noch einmal in einer Beratungsrunde diskutiert und bis zum 13. März 2020 konkretisiert werden.

Meine Quellen:
https://www.kuas-forum.de/viewtopic.php ... 048#p33048
https://cactusblog.de/cactuspodcast01-pflanzenpass/

Viele Grüße!
Chris
http://www.kuas-kettinger.de
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